FÜR angehörige des zivilschutzes
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (*) vollständig aus. Das Gesuch ist nur gültig, wenn es vollständig ausgefüllt und fristgerecht gemäss Dienstreglement (DR AG ZS) eingereicht wird.
Tragen Sie die Dienstleistung / Tage ein, welche vom Urlaub bzw. der Dienstverschiebung betroffen sind.
Wählen Sie Ihren Abwesenheitsgrund. Die ausführliche Begründung erfolgt in Abschnitt 6.
Tragen Sie die Dauer Ihrer Abwesenheit inkl. Uhrzeit innerhalb der Dienstleistung ein.
Die Begründung ist zwingend und nachvollziehbar in ganzen Sätzen anzugeben.
Art der Beilage(n) – Mehrfachauswahl möglich (optional):
Einreichung: Das Gesuch geht direkt an die Zivilschutzstelle (zivilschutz@wettingen.ch).
Auslandaufenthalt: AdZS, welche sich ununterbrochen bis zu 12 Monate im Ausland befinden, reichen eine Bestätigung über die Dauer, Kontaktadresse des Auslandaufenthaltes und Postumleitung ein.
Auslandurlaub (DR AG ZS, Kapitel 7, Abschnitt 7.7): Schutzdienstpflichtige, die sich länger als 12 Monate im Ausland aufhalten wollen und sich zivilrechtlich abmelden, müssen eine Bewilligung für Auslandurlaub einholen. Das Gesuch ist an das zuständige Kreiskommando zu richten.
Dienstversäumnis (DR AG ZS, Kapitel 2, Abschnitt 2.1): Nicht Einrückende werden von Amtes wegen gemäss Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) Art. 88 belangt.
Ihr Gesuch wurde erfolgreich an die Zivilschutzstelle übermittelt. Eine Kopie wurde an Ihre angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Besten Dank.