FÜR angehörige des zivilschutzes

Dienstverschiebung / Urlaub

Gesuch um Dienstverschiebung / Urlaub – ZSO Wettingen-Limmattal

Gesuch um Dienstverschiebung / Urlaub

Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (*) vollständig aus. Das Gesuch ist nur gültig, wenn es vollständig ausgefüllt und fristgerecht gemäss Dienstreglement (DR AG ZS) eingereicht wird.

Bitte wählen Sie eine Gesuchsart.
1

Personalien

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Bitte gültige E-Mail-Adresse angeben.
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2

Vorgesehener Dienstanlass / Wiederholungskurs

Tragen Sie die Dienstleistung / Tage ein, welche vom Urlaub bzw. der Dienstverschiebung betroffen sind.

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3

Grund

Wählen Sie Ihren Abwesenheitsgrund. Die ausführliche Begründung erfolgt in Abschnitt 6.

Bitte den anderen Grund angeben.
Bitte wählen Sie einen Grund.
⚠️ Je nach gewählter Gesuchsart ist entweder Abschnitt 4 (Dienstverschiebung) oder Abschnitt 5 (Urlaub) auszufüllen. Der jeweils nicht zutreffende Abschnitt wird abgeblendet.
4

Dienstverschiebung

DR AG ZS, Kapitel 7, Abschnitt 7.6
5

Urlaub

DR AG ZS, Kapitel 7, Abschnitt 7.5

Tragen Sie die Dauer Ihrer Abwesenheit inkl. Uhrzeit innerhalb der Dienstleistung ein.

Abwesenheit 1
Bitte ausfüllen.
Bitte ausfüllen.
Bitte ausfüllen.
Bitte ausfüllen.
Abwesenheit 2 (optional)
6

Begründung

Die Begründung ist zwingend und nachvollziehbar in ganzen Sätzen anzugeben.

Bitte begründen Sie Ihr Gesuch in ganzen Sätzen.
7

Beilagen

mind. eine Beilage erforderlich

Art der Beilage(n) – Mehrfachauswahl möglich (optional):

Datei auswählen oder hierher ziehen
Mindestens eine Beilage ist erforderlich
Bitte laden Sie mindestens eine Beilage hoch.

Einreichung: Das Gesuch geht direkt an die Zivilschutzstelle (zivilschutz@wettingen.ch).

Auslandaufenthalt: AdZS, welche sich ununterbrochen bis zu 12 Monate im Ausland befinden, reichen eine Bestätigung über die Dauer, Kontaktadresse des Auslandaufenthaltes und Postumleitung ein.

Auslandurlaub (DR AG ZS, Kapitel 7, Abschnitt 7.7): Schutzdienstpflichtige, die sich länger als 12 Monate im Ausland aufhalten wollen und sich zivilrechtlich abmelden, müssen eine Bewilligung für Auslandurlaub einholen. Das Gesuch ist an das zuständige Kreiskommando zu richten.

Dienstversäumnis (DR AG ZS, Kapitel 2, Abschnitt 2.1): Nicht Einrückende werden von Amtes wegen gemäss Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) Art. 88 belangt.

Gesuch übermittelt

Ihr Gesuch wurde erfolgreich an die Zivilschutzstelle übermittelt. Eine Kopie wurde an Ihre angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Besten Dank.