INTERN
WETTINGEN-LIMMATTAL
OFFENE STELLEN
Beruf
Zur Zeit haben wir keine offenen Stellen zu besetzen.
Miliz
Zur Zeit haben wir keine offenen Stellen zu besetzen.
EINRÜCKUNGSORTE
BSA I
Objekt Nr. : 234
Altenburgstr. 60
5430 Wettingen

BSA I
Objekt Nr. : 193
Friedhof Papprich
Sandrainstrasse
5432 Neuenhof


BSA I
Objekt Nr. : 153
Roggenstr. 6
5430 Wettingen
GSS
Objekt Nr. : 27
Margelstrasse
5430 Wettingen


KP II / BSA I / San Po
Objekt Nr. : 296
Hurlisbühlweg
5436 Würenlos
KP I / San Hist
Objekt Nr. : 279
Schulhaus Zentrum
5432 Neuenhof


KP I
Objekt Nr. : 310
Langäcker 15
5430 Wettingen
VERSCHIEBUNG | DISPENSATION
Gesuch um Verschiebung und Dispensation des Zivilschutzdienstes
Es besteht kein Anspruch auf Dienstverschiebung oder auf Urlaub (Art. 6a und 10 ZSV).
Falls Sie aus triftigen Gründen den Dienstanlass verschieben müssen, erwarten wir rechtzeitig, spätestens 10 Tage vor dem Einrücken, ein allfälliges Dienstverschiebungsgesuch. Dieses ist in schriftlicher Form durch den Schutzdienstpflichtigen persönlich abzufassen und muss zwingend mit entsprechenden Beilagen / Dokumenten begründet werden. Gesuche, die durch andere Instanzen (Arbeitgeber, Lehranstalten etc.) eingereicht werden, ersetzen ein Gesuch des Schutzdienstpflichtigen keineswegs und können daher nicht berücksichtigt werden.
Gesuche werden von der aufbietenden Stelle schriftlich beantwortet. Ein Gesuch wird grundsätzlich nur bewilligt, wenn zwingende Gründe vorgebracht werden und wenn es der Dienstanlass erlaubt. Nach dem Einreichen eines Gesuches um Dienstverschiebung besteht die Einrückungspflicht so lange weiter, bis Ihr Gesuch von der aufbietenden Stelle bewilligt ist. Sie entscheidet abschliessend über das Gesuch. Falls das Gesuch bewilligt wird, muss der Gesuchsteller den verschobenen Dienstanlass bei nächster Gelegenheit nachholen. Im Gesuch sollte daher der Zeitraum angegeben werden, in dem Sie den Dienst vor- oder nachholen können.